Mitglieder werben Mitglieder
Die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wurde am 01.06.2004 ins Leben
gerufen.
Voraussetzungen für die Zahlung einer Prämie in Höhe von 100 € - 300 € sind:
- Das neue Mitglied muss anzeigen, dass es geworben wurde.
- Die Prämienzahlung erfolgt in Abhängigkeit von der Größe der vermittelten Wohnung.
- Bei offenen Forderungen der MWG z. B. Miete, Geschäftsanteile u. ä. erfolgt eine Verrechnung der Prämie.
- Die Mitgliedschaftsverhältnisse des neuen Mitgliedes müssen ordnungsgemäß sein.
- Regelmäßige Mietzahlungen mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten.
- Das neue Mitglied erhält eine Bindungsfrist von 2 Jahren im Mietvertrag.
- Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder und Mieter der Genossenschaft.
- Die Auszahlung bzw. Verrechnung der Prämienzahlung erfolgt nach Ablauf von drei Monaten.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an! Telefon (03994) 20 81-13