Wohnen in einer starken Gemeinschaft

Mitglieder werben Mitglieder

Die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wurde am 01.06.2004 ins Leben
gerufen. 

Voraussetzungen für die Zahlung einer Prämie in Höhe von 100 € - 300 € sind:

  • Das neue Mitglied muss anzeigen, dass es geworben wurde.
  • Die Prämienzahlung erfolgt in Abhängigkeit von der Größe der vermittelten Wohnung.
  • Bei offenen Forderungen der MWG z. B. Miete, Geschäftsanteile u. ä. erfolgt eine Verrechnung der Prämie.
  • Die Mitgliedschaftsverhältnisse des neuen Mitgliedes müssen ordnungsgemäß sein.
  • Regelmäßige Mietzahlungen mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten.
  • Das neue Mitglied erhält eine Bindungsfrist von 2 Jahren im Mietvertrag.
  • Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder und Mieter der Genossenschaft.
  • Die Auszahlung bzw. Verrechnung der Prämienzahlung erfolgt nach Ablauf von drei Monaten.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an! Telefon (03994) 20 81-13